Separierbare Differentialgleichungen
1. und 4.Definition
sind gleichwertig
a-absatz.pcx (280 Byte) Vorwort
Die 1.Definition für eine separierbare DGL lautete:


Die 4.Definition einer separierbaren Differentialgleichung lautet nun:


Um zu beweisen, dass beide Definitionen gleichwertig sind, müssen wir
"in zwei Richtungen" beweisen. Wir müssen beweisen, dass aus der 1.Definition
die 4.Definition folgt, und aus der 4.Definition die 1.Definition:
    
a-absatz.pcx (280 Byte) Aus der 1.Definition folgt die 4.Definition
Die 12.Definition für eine separierbare DGL lautet:

Wir schreiben die rechte Seite als Produkt:

Die Funktion 1/g(y) nennen wir h(y), und erhalten somit die gewünschte 4.Definition:

  
a-absatz.pcx (280 Byte) Aus der 4.Definition folgt die 1.Definition
Die 4.Definition für eine separierbare DGL lautet:

Wir schreiben die rechte Seite als Quotient:

Die Funktion 1/h(y) nennen wir g(y), und erhalten somit die gewünschte 1.Definition: