Betragsungleichungen,
die ohne Rechnung lösbar sind |
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Einleitung |
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Manchmal ist eine
Betragsungleichung ohne Rechnung lösbar. Wir unterscheiden
dabei zwei Fälle:
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Fall 1 |
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Die folgende Betragsungleichung hat als Lösung die leere Menge, denn ein
Betrag ist stets größer oder gleich Null, und kann folglich nicht
kleiner als
eine negative Zahl (hier: –2) sein:
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Fall 2 |
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Die folgende Betragsungleichung hat als Lösung die Menge R (die reellen
Zahlen),
denn ein Betrag ist stets größer oder gleich Null, und ist folglich
stets größer als
eine negative Zahl (hier: –2):
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