Die 6.Definition
einer
separierbaren
Differentialgleichung
Vorwort
Die 5.Definition für eine
separierbare DGL lautete:
Die 6.Definition einer separierbaren Differentialgleichung lautet nun:
Um zu beweisen, dass beide Definitionen gleichwertig sind, müssen wir
"in zwei Richtungen" beweisen. Wir müssen beweisen, dass aus der 5.Definition
die 6.Definition folgt, und aus der 6.Definition die 5.Definition:
Aus der 5.Definition folgt die 6.Definition
Die 5.Definition für eine
separierbare Differentialgleichung lautet:
Wir dividieren die Differentialgleichung durch dx, und erhalten die
6.Definition:
Aus der 6.Definition folgt die 5.Definition
Die 6.Definition für eine
separierbare Differentialgleichung lautet:
Wir multiplizieren mit dx, kürzen und erhalten die 5.Definition: