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Funktionen I                             zurück

Definition:
Funktion
a-absatz.pcx (280 Byte)Vorbemerkung
      Im Kapitel Relationen II haben wir den Begriff  "Funktion" 
      bereits definiert. Zur Erinnerung:

a-absatz.pcx (280 Byte)Definition
Eine Funktion ist ein Spezialfall einer Relation, und zwar
ist eine Funktion eine linksvollständige und rechteindeutige Relation.
      
a-absatz.pcx (280 Byte)Erläuterungen zur Definition
      fu1s0p1.pcx (3667 Byte)   
      Um die Definition zu verdeutlichen benutzen wir das Pfeildiagramm.
      Eine Funktion ist, wie bereits oben gesagt, eine linksvollständige 
      und rechtseindeutige Relation. Wir müssen daher die Begriffe 
      linksvollständig und rechtseindeutig erklären:
      
            Linksvollständigkeit: 
            Die Relation im Bild oben ist linksvollständig, weil 
            bei jedem Element von A ein Pfeil beginnt.
      
            Rechtseindeutigkeit: 
            Die Relation im Bild oben ist rechteindeutig, weil die
            Pfeile (die nach rechts gehen) eindeutig sind, d.h. bei
            jedem Element von A beginnt höchstens ein Pfeil nach rechts.
      
a-absatz.pcx (280 Byte)Der Begriff "Eindeutige Relation"
      Eine linksvollständige und rechtseindeutige Relation nennt man
      nun kurz "eindeutig". In dieser Terminologie ist dann eine Funktion
      eine eindeutige Relation.
      
a-absatz.pcx (280 Byte)Schreibweise
      Für eine Relationen zwischen den Mengen A und B benutzten wir
      die folgenden Schreibweisen: ARB oder A~B. 

      Für eine Funktion zwischen den Mengen A und B schreibt
      man dagegen:      Al-subj.pcx (204 Byte)B

      
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