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Im Kapitel II haben wir gelernt: Macht man beide Seiten einer Gleichung
zum
Argument einer injektiven Funktion, dann handelt es sich um eine
Äquivalenzumformung, ansonsten um eine Folgeumformung.
Wir zeigen nun, warum die Anwendung einer nicht-injektiven Funktion
keine
Äquivalenzumformung sein kann. Wir benutzen das Beweisverfahren
"Beweis durch Widerspruch".
Gegeben sei ein Gleichung, die nur
eine Lösung hat. |
x=a |
Nun machen wir beide Seiten der
Gleichung zum Argument einer
nicht-injektiven Funktion f. |
f(x)= f(a) |
Wir nehmen nun an, dass beide
Gleichungen die gleichen Lösungen
haben,also äquivalent sind.
Äquivalente Gleichungen kann man aber
ineinander überführen. Dazu müßten wir
hier auf beiden Seiten der Gleichung
die Umkehrfunktion f–1 anwenden.
Funktion und Umkehrfunktion heben sich
ja bekanntermaßen gegenseitig auf. |
f–1(f(x)) =
f –1(f(a)) |
Dies ist ein aber Widerspruch.
Weil f nicht injektiv ist, hat f keine Umkehrfunktion, sondern
nur eine
Umkehrrelation. |
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