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Grenzwerte von Funktionen II                                      ZURÜCK

Folgendefinition
des Begriffs
Grenzwert
a-absatz.pcx (280 Byte) Definition des "Grenzwertes"
Den bis jetzt nur anhand der Anschauung definierten Begriff
"Grenzwert" wollen wir nun durch eine Formel definieren:
Eine Funktion f(x) hat genau dann an der Stelle x0 den
Grenzwert g, wenn jede gegen x0 konvergente Folge (xn)
eine gegen g konvergente Bildfolge f(xn) hat:


g02s30p1.pcx (2302 Byte)

mit:  xn m-elem.pcx (209 Byte)Df   und: mit:  xna-unglei.pcx (196 Byte)x0 

Hinweis: Um die Folgen zu Unterscheiden, werden wir hier nicht
jede dieser Folgen (xn) nennen, sondern auch (yn) und (zn).

a-absatz.pcx (280 Byte) Bild und Anmerkungen
a-kreis1.pcx (176 Byte) g ist der Grenzwert der Funktion an der Stelle x0.
a-kreis1.pcx (176 Byte) (xn) und (yn) sind gegen x0 konvergente Folgen (Urbildfolgen)
a-kreis1.pcx (176 Byte) f(xn) und f(yn) sind die Bildfolgen der Urbildfolgen (xn) bzw. (yn)
a-kreis1.pcx (176 Byte) Genauere Erklärungen auf den nächsten Seiten (Beispiele)

g02s30p3.gif (4301 Byte)
 
Anmerkung 1:
Im Bild haben wir nur zwei Bildfolgen f(xn) und f(yn) daraufhin
überprüft, ob sie gegen den gleichen Wert g konvergieren. Laut
Definiton müßte man aber jede gegen x0 konvergente Folge
dahingehend überprüfen, ob ihre Bildfolge gegen g konvergiert.
Da es nicht möglich ist alle Folge zu überprüfen (es sind unendlich
viele), eignet sich die Folgendefinition mehr dazu zu beweisen,
daß an einer Stelle kein Grenzwert g existiert:

   Dazu muß man nur zwei gegen x0 konvergente Folge finden,
   deren Bildfolge nicht gegen den gleichen Wert g konvergieren.
   Meist reicht es schon aus, eine von links gegen x0 mit einer von
   rechts gegen x0 konvergierenden Folge zu vergleichen.

Anmerkung 2:

Damit bei x0 ein Grenzwert existiert muß die Funktion bei x0
nicht unbedingt definiert sein.