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Wie auf der vorigen Seite gesagt, müssen wir
eine Formel
für a0 herleiten. Potenzgesetz 1b lautete:
Nun wollen wir folgende Division durchführen:
Wir führen diese Division auf zwei Arten durch, einmal nach der
Formel für Fall 1, und einmal (wie üblich) nach der Definition
des Fall 2:
Durch Gleichsetzen der Ergebnisse
erhalten wir die Regel:
Da wir nun die Regel a0=1 (mit: aR*) einführt haben, können wir
im Fall 1 und Fall 2 einheitlich nach der Formel für Fall 1 rechnen.
Allerdings müssen wir a0 voraussetzen, denn der Ausdruck 00
ist nicht definiert, wie wir auf der nächsten Seite beweisen werden.
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