Die Bilder zeigen zwei Funktionen, die bei x0=1 unstetig sind.
Bild A: Bildet man bei x0=1 den linken und rechten
Grenzwert,
so stimmen diese nicht überein, d.h. der Grenzwert exisitiert nicht.
Dies ist anscheinend der Grund für die Unstetigkeit.
Bild B: Bildet man x0=1 den linken und rechten
Grenzwert, so
stimmen diese überein, d.h. der Grenzwert exisitiert: Er ist 1.
Aber der Funktionswert (-2) an dieser Stelle ist nicht mit dem
Grenzwert identisch, was anscheindend zur Unstetigkeit führt.
Man definiert daher:
Gegeben sei eine Funktion f(x) und
eine Stelle x0.
Dann nennt man die Stelle x0 stetig, wenn die
folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Stelle x0
im Definitionsbereich von f(x) liegt
Der Grenzwert (limes)
an der Stelle x0 vorhanden ist
(d.h. linksseitiger Grenzwert= rechtsseiterGrenzwert)
An der Stelle x0
der Grenzwert (limes) mit dem
Funktionswert f(x0) übereinstimmt:
Für die Endpunkte des Definitionsbereiches gilt:
Einen Endpunkt des Definitionsbereiches nennt man stetig,
wenn der einseitige Grenzwert gebildet werden kann,
und mit dem Funktionswert übereinstimmt.