Untergruppen |
Definition einer Untergruppe
Nun
wollen wir definieren, was man unter einer Untergruppe G'
der Gruppe G versteht:
Gegeben sei eine Gruppe G und ein Gebilde G'.
Das Gebilde G'
nennt man dann Untergruppe G' der Gruppe G,
wenn das
Gebilde G' folgende drei Bedingungen erfüllt:
G' liegt die gleiche Verknüpfung R zugrunde wie G
G' liegt eine nichtleere Teilmenge G' der Menge G zugrunde
Das Gebilde G' ist selbst wieder eine Gruppe |
* Gebilde = Eine Menge und eine Verknüpfung, wobei die
Verknüpfung keine Axiome erfüllen muß
Anmerkungen zu
Punkt 3
Punkt der Definition sagt, daß
das Gebilde G' auch selbst
eine Gruppe sein muß, um sich Untergruppe nennen zu
dürfen.
Dazu muß man überprüfen, ob die Gruppenaxiome auch
in
der Teilmenge G' gültig sind.
Ist die Verknüpfung R
auch in der Teilmenge G' abgeschlossen
Gilt auch in der Teilmenge das Assoziativgesetz
Existiert innerhalb der Teilmenge G' ein neutrales Element
Existiert in zu jedem Element g' der Teilmenge G' ein
inverses
Element (g')-1, daß ebenfalls zur Teilmenge gehört
Eine
Untergruppe ist somit folgendermaßen aufgebaut:
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