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Gruppen IV ZURÜCK |
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Untergruppen- kriterium |
Untergruppen-Kriterium Auf der vorigen Seiten haben wir gesehen: Wenn ein Gebilde G' eine Untergruppe einer Gruppe G sein soll, muß das Gebilde G': Die gleiche Verknüpfung (R) haben wie G Über einer Teilmenge G' der Menge G definiert sein Selbst eine Gruppe sein Damit das Gebilde G' die Bedingung erfüllt, müssen in der Struktur G' sämtliche Gruppenaxiome erfüllt sein: Abgeschlossenheit Assoziativgesetz Existenz eines neutralen Elementes Existenz inverser Elemente In der Praxis braucht man jedoch nur zwei der Gruppenaxiome überprüfen. Das Axiom (Assoziativgesetz) braucht man nie überprüfen, wie wir schon auf der Vorseite angedeutet haben: Wenn ein Strafgesetz in Deutschland gültig ist, dann ist es auch in einer Teilmenge von Deutschland (z.B. in Bayern) gültig. Genauso verhält es sich mit dem Assoziativgesetz: Wenn das Assoziativgesetz in der Menge G gültig ist, dann ist es auch in einer Teilmenge G' gültig. Das Axiom (Existenz eines neutrales Elementes) braucht man auch niemals überprüfen, weil es aus dem Axiom (Existenz inverser Elemente) folgt: Das neutrale Element hatten wir als Summe zweier zueinander inverser Elemente definiert: g' + (g')-1 = 0 Aufgrund dieser Überlegungen läßt sich sagen: Muß man überprüfen, ob ein Gebilde G' eine Untergruppe von G ist, so muß man nur die folgenden vier Bedingungen überprüfen:
Man nennt diese vier Bedingungen das Untergruppen-Kriterium |