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Termumformungen
a-absatz.pcx (280 Byte) Motivation
Wir haben bereits gezeigt, in welchen Fällen die Grundrechenarten eine
Äquivalenzumformung für Ungleichungen darstellen. Beispielsweise ist die
Addition der Zahl 3 auf beiden Seiten der Ungleichung eine Äquivalenzumformung:
  


Neben den Grundrechenarten gibt es bei Ungleichungen (und Gleichungen)
aber noch weitere Rechenoperationen, die eine Äquivalenzumformung darstellen,
z.B. die sogenannten Termumformungen. Bei Termumformungen  wird
nur eine Seite der Ungleichung geändert, und zwar durch Anwendung von
Rechengesetzen (Klammerregeln, Gesetze der Bruchrechnung, Potenzgesetze usw.)

Beispiel:


  
  
Weil durch die Anwendung der Klammerregel ein gleichwertiger Term entsteht,
bleibt die Lösungsmenge der Ungleichung selbstverständlich unverändert.
Termumformungen sind somit immer auch Äquivalenzumformungen.
     
  
a-absatz.pcx (280 Byte) Weitere Termumformungen
Auch das Anwenden von Betragsgesetzen stellt eine Termumformung und somit
eine Äquivalenzumformung dar. Beispiel:



Hier wurde der Term auf der linken Seite durch eine Termumformung verändert,
die wir im Kurs Beträge (neues Fenster) kennengelernt haben.