Bruchungleichungen zurück
Sonderfall:
Nenner ist stets positiv
a-absatz.pcx (280 Byte) Erklärung
Bevor wir versuchen eine Bruchungleichung durch eine Fallunterscheidung zu lösen,
ist es sinnvoll zu überprüfen, ob nicht der folgende Sonderfall vorliegt:

    Der Nenner ist für alle x des Definitionsbereiches ist
   entweder stets größer Null oder aber stets kleiner als Null.

In diesem Fall ist keine Fallunterscheidung nicht, wenn wir die Ungleichung
mit dem Nenner multiplizieren. Im ersten Fall bleibt das Ungleichheitszeichen
erhalten, im zweiten Fall muß es umgedreht werden.
   
a-absatz.pcx (280 Byte) Beispiel 1
Betrachten wir das Beispiel:

 

Hier besteht der Definitionsbereich aus allen Zahlen, die größer oder gleich 1 sind,
denn nur dann ist der Radikand der Wurzel nicht-negativ und somit definiert. Daher
dürfen wir die Ungleichung mit x multiplizieren, ohne dass eine Fallunterscheidung nötig ist.
 
a-absatz.pcx (280 Byte) Beispiel 2
Betrachten wir das Beispiel:

    

Zuerst bestimmt man den Definitionsbereich. Er  besteht aus den
reellen Zahlen, abzüglich der Null:

   

Der nächste Schritt wäre die Multiplikation mit dem Nenner, wobei
normalerweise eine Fallunterscheidung nötig wäre. Wir können uns
aber überlegen, dass der Nenner stets positiv ist:

    1.Der Nenner ist nicht negativ, denn ein Quadrat ist nie negativ,
       sondern positiv oder Null.
    2.Der Nenner ist nicht Null, denn dies wurde beim der
       Bestimmung des Definitionsbereiches ausgeschlossen.

Daher können wir einfach mit dem Nenner multiplizieren, d.h. ohne
eine Fallunterscheidung machen zu müssen:

   

Potenzungleichungen dieser Art hatten wir schon hier behandelt. Man löst sie durch
Radizieren und das Anwenden eines Wurzelgesetzes:



  

Dann löst man die entstandene Betragsungleichung, und erhält unter
Beachtung des Definitionsbereiches (drei Schreibweisen):


  

(c) by Josef Raddy